Beitragsordnung (V-7a) gültig am 1.7.2025
Die Satzung wurde im Juli 2020 (rückwirkend für 2020) verabschiedet.
Die Finanzordnung ist seit September 2019 gültig.
Austrittserklärung / Kündigung der Mitgliedschaft
Fußball:
bei Fußball: Austritt (Abmeldung):
Die Abmeldung muss per Einschreiben mittels Postkarte erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.
Der Absender und die Anschrift müssen angegeben werden. Nähere Informationen gibt es beim WFLV.
Hinweis: Bei passiven Mitgliedern reicht eine einfache Austrittserklärung.